my energy - FAQs
Wie wechsle ich den Stromanbieter?
Der Wechsel ist für Sie völlig unproblematische und in kürzester Zeit durchzuführen. Nach der Wahl des von Ihnen bevorzugten Anbieters müssen Sie nur noch den entsprechenden Wechselantrag online oder handschriftlich ausfüllen. Nachdem Sie diesen verschickt haben übernimmt Ihr neuer Stromversorger für Sie die Kündigung bei Ihrem alten Versorger.
Kostet mich der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter etwas?
Nein. Grundsätzlich ist ein Wechsel des Anbieters für Sie absolut kostenfrei.
Kann die Stromversorgung während des Wechsels ausfallen?
Nein. Durch das Grundversorgungsgesetz ist die Stromversorgung in Deutschland durchgängig geregelt und somit werden Sie zu jedem Zeitpunkt mit Strom beliefert.
Technisch gesehen läuft der Strom wie gehabt weiter, nur die Menge des von Ihnen verbrauchten Stromes wird an anderer Stelle in das Stromnetz eingespeist. Ein Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist also nicht möglich.
Muss ich meinem aktuellen Stromanbieter selbst kündigen?
Nein, das müssen Sie nicht. Die Kündigung wird von Ihrem neuen Anbieter übernommen, denn dieser kann genau bestimmen zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel möglich ist. Die Kündigung wird dann gewöhnlich zum nächstmöglichen Termin vollzogen. Des Weiteren können Sie auf Ihrem Wechselauftrag darauf hinweisen, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.
Welche Änderungen kommen durch den Wechsel auf mich zu?
Für Sie als Kunde ändert sich ausschließlich, dass Ihnen ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Stromrechnung vom neuen Stromversorger zugeht. An diesen zahlen Sie künftig auch Ihre Abschläge. Der Strom den Sie verbrauchen, bleibt nach wie vor derselbe, er wird nur von einem anderen Anbieter ins allgemeine Netz eingespeist. Strom ist ein standardisiertes Produkt, bei dem es keine Qualitätsunterschiede gibt.
Ihr lokaler Netzbetreiber (u. U. identisch mit Ihrem alten Stromanbieter) ist jedoch weiterhin für die Wartung und Pflege Ihres Stromzugangs zuständig. Daher gibt es auch an Ihrem Stromzähler keine Änderungen und Sie werden wie gewohnt zuverlässig von Ihrem örtlichen Stromnetz mit Strom versorgt. Denn der von Ihnen gewählte neue Anbieter speist die Strommenge, die Sie benötigen in das örtliche Netz ein und bezahlt dafür an den lokalen Netzbetreiber ein sogenanntes Netznutzungsentgelt. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung werden Sie zu jedem Zeitpunkt mit Strom versorgt, da es eine gesetzliche Regelung gibt, die den örtlichen Versorger dazu verpflichtet.
Was passiert bei Insolvenz oder Konkurs des Stromanbieters?
Sie brauchen in keinem der beiden Fälle die Sorge haben, dass Sie einmal ohne Stromversorgung dastehen. Falls Ihr neuer Stromanbieter seine Leistungen z.B. aufgrund von Insolvenz einstellen sollte, dann ist Ihr lokaler Stromversorger gesetzlich verpflichtet Sie mit Strom zu beliefern.
Wie lang dauert der Wechsel zu einem neuen Anbieter?
Die Dauer ist in erster Linie abhängig von den Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Stromversorger haben. Generell erfolgt aber der Wechsel zu einem neuen Anbieter aufgrund von gesetzlichen Fristen innerhalb von sechs bis acht Wochen nachdem Sie den Wechselantrag gestellt haben.
Worauf muss ich beim Ausfüllen des Wechselantrags achten?
Nur wenn Sie den Antrag vollständig und richtig ausgefüllt haben, kann der Wechsel zu einem neuen Anbieter erfolgen. Dabei sind neben Ihren persönlichen Daten, der Name Ihres bisherigen Versorgers, Ihre Kundennummer, die Nummer des Stromzählers und der Zählerstand für den neuen Stromanbieter von besonderer Bedeutung. Die benötigten Angaben finden Sie in der Regel auf der letzten Rechnung Ihres alten Anbieters. Wenn Sie zusätzlich eine Umstellung zu einem bestimmten Termin wünschen, sollten Sie dies zusätzlich mit auf dem Antrag vermerken. Ansonsten erfolgt der Wechsel so schnell wie möglich. Zusätzlich sollten Sie beim Ausfüllen des Wechselformulars darauf achten, dass der Antragsteller mit dem Vertragspartner des Vorversorgers identisch ist. Ansonsten kann es zu Verzögerungen bei der Kündigung des Vorversorgers kommen.
Ist der Wechsel des Stromanbieters auch als Mieter möglich?
Ja, auch als Mieter können Sie Ihren Stromanbieter frei wählen. Sie brauchen Ihren Vermieter noch nicht einmal über den Wechsel zu informieren, wenn Sie die Rechnungen Ihres Stromanbieters persönlich bekommen. Bekommt Ihr Vermieter allerdings die Rechnungen und Sie zahlen die monatlichen Abschläge mit der Miete an Ihn, so müssen Sie ihn auch informieren, dass Sie einen Wechsel des Stromanbieters vornehmen möchten.
Werden von mir bereits gezahlte Abschläge erstattet?
Nach dem Wechsel des Anbieters erhalten Sie von Ihrem alten Stromversorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Wenn sich daraus ergibt, dass Sie zu viel an Ihren bisherigen Stromversorger gezahlt haben, so wird Ihnen dieser Betrag zurückerstattet.
Kann ich auch mit einer Nachtspeicherheizung den Anbieter wechseln?
Leider ist in diesen Fällen bisher noch kein Wechsel des Stromanbieters möglich. Das liegt vor allem daran, dass nur der lokale Stromversorger einen Nachtstromtarif anbieten kann. Zusätzlich muss hierbei ein Zweittarifzähler eingebaut werden. Ihr neuer Anbieter würde nicht zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheiden, was zu Folge hätte, dass Sie rund um die Uhr den vertraglich festgelegten Preis bezahlen müssten. Somit müssten Sie deutlich mehr für Ihren Strom bezahlen als bei Ihrem örtlichen Anbieter, der zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheidet.
Muss ich mir meinen Zählerstand notieren?
Ja, bei Umzug oder am Wechseltag, welchen Sie von Ihrem neuen Stromanbieter mitgeteilt bekommen haben, sollten Sie sich den Zählerstand aufschreiben und entsprechend an den neuen Anbieter weitergeben. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine taggenaue Abrechnung erfolgt.
Worauf muss ich bei der Wahl des richtigen Stromtarifes bzw. -vertrages achten?
Die Verbraucherzentralen raten dazu die Vertragslaufzeit von 12 Monaten nicht zu überschreiten. Denn so kann man flexibler auf Veränderungen auf dem Strommarkt reagieren. Des Weiteren sollte man auf eine Preisgarantie achten, die mindestens die Länge der Vertragslaufzeit berücksichtigt. Bei manchen Anbietern lässt sich eine Preisgarantie gegen Aufpreis buchen. Außerdem unterscheiden sich die Anbieter bei den Zahlungsmodalitäten. Manche Anbieter können z.B. durch eine Vorauszahlung von einem Jahr äußerst günstige Tarife anbieten. Dieses Modell ist aber in den meisten Fällen mit einer festen Abnahmemenge verbunden und nicht verbrauchte Kilowattstunden verfallen am Ende des Jahres.
Berücksichtigen muss man aber auch die Kündigungsmöglichkeiten des Vertrages bei Preisänderungen: Hier sollten Sie darauf achten, dass der Lieferant keine Generalvollmacht erhält, um jederzeit und aus welchem Grunde auch immer die Preise zu verändern. Die entsprechende Klausel finden Sie häufig im Vertrag oder den AGB des Stromlieferanten. Am besten Sie achten darauf, dass bei Preisänderungen der Lieferant immer eine bestimmte Frist einhalten muss, in der Sie als Kunde den Vertrag kündigen können. Diese Frist sollte mindestens zwei Wochen betragen. Der Wechsel ist dann in einem solchen Fall frühestens zum Monatsersten des übernächsten Monats möglich.
Abschließend sollte man die Anpassung der Netzentgelte betrachten: Die deutsche Netzregulierung hat das Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu senken. Im Stromliefervertrag sollte daher eine Passage enthalten sein, dass Sie als Kunde an den Änderungen der Netzentgelte teilnehmen. Da die Netzentgelte (Miete des Stromnetzes durch den Stromlieferanten) zwischen 30 und 50% des Strompreises ausmachen, sollte auf eine solche Klausel geachtet werden. Leider haben derzeit die meisten Unternehmen diese Preisanpassung, die auch zugunsten des Kunden sein kann, nicht in Ihren Verträgen enthalten.
Worauf muss ich bei einem Umzug achten?
Wenn Sie bei einem Umzug keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, fallen Sie automatisch in die sogenannte "Grundversorgung" ihres lokalen Stromanbieters. Diese Versorgung mit Strom ist für Sie allerdings relativ teuer. Daher sollten Sie sich in so einem Fall so schnell wir möglich (am besten vor dem Einzug) einen neuen Stromanbieter suchen.
Kann ich mit einem Wechsel des Stromanbieters sparen?
Aufgrund der heute herrschenden Vielfalt an Anbietern auf dem deutschen Strommarkt (mehr als 900 Energieversorgungsunternehmen) ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Sie für Ihren Verbrauch einen deutlich besseren Tarif finden werden. Daher bringt ein Wechsel des Anbieters eine große Ersparnis für Sie mit sich. Zudem ist der Wechsel für Sie mit keinerlei Kosten und einem geringen Zeitaufwand verbunden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Ökostromanbieter zu wählen. Mit unserer Spende leisten mit jedem Abschluss einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
Welcher Tarif ist für meinen Verbrauch der optimale? Wie setzt sich ein Strompreis zusammen?
Grundsätzlich setzen sich private Haushaltstarife aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Arbeitspreis und dem Bereitstellungs- bzw. Verrechnungspreis. Diese Unterscheidung soll die Zusammensetzung des Tarifs übersichtlich und nachvollziehbar machen. Dabei ist der Bereitstellungs- bzw. Verrechnungspreis ein konstanter Betrag der unabhängig vom Verbrauch immer anfällt. Darin enthalten sind Leistungen wie Lieferbereitschaft, Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), Verbrauchsmessung und Rechnungsstellung. Der Arbeitspreis dagegen ist der variable verbrauchsabhängige Teil des Tarifs. Der zu zahlende Betrag wird anhand der Multiplikation der verbrauchten Kilowattstunden und dem jeweils geltenden kWh-Preis ermittelt.
Dabei gibt es je nach Anbieter und Tarif verschiedene Zusammensetzungen der beiden Preise. So gibt es Tarife mit niedrigen kWh-Preisen und höheren Fixkosten, diese sind für Haushalte mit hohen Stromverbräuchen geeignet. Bei anderen Tarifen wiederum werden die Preise genau gegensätzlich angesetzt und sind damit für sparsameren Nutzer geeignet. Welcher der Tarife also für Sie optimal ist, hängt von Ihrem eigenen Verbrauch ab.
Darüber hinaus gibt es Tarife, bei denen Strom zum Paketpreis verkauft wird. Dabei handelt es sich um eine bestimmte kWh-Anzahl im Jahr, die zu einem festen Paketpreis angeboten wird. Eine Mehr- oder Mindernutzung, die sich letztendlich ergibt, wird jedoch gesondert berechnet.
Auf welche verstecken Kosten muss ich achten?
Versteckte Kosten bei Stromtarifen nennt man diejenigen Zahlungsoptionen, die erfahrungsgemäß leicht übersehen werden und die bei einigen Anbietern in den Preistarifen neben den kWh-Preisen anfallen.
Dazu gehören z.B. auch Sonderabschlagszahlungen, die vor Vertragsbeginn abgebucht werden. Somit ergeben sich günstigere Preise pro Kilowattstunde. Später wird dem Verbraucher dieser Sonderabschlag in der Regel wieder angerechnet.
Eine andere eher unübliche Zahlungsart ist die Bezahlung per Vorauskasse. Hier zahlen Sie für einen festgelegten Zeitraum der Stromlieferung im Voraus, mit der Dauer des Vertrages wird dieser Betrag grundsätzlich kleiner. Problematisch dabei ist, dass eine bestimmte fixe Menge an Strom gekauft wird und jeder Mehrverbrauch mit relativ hohen Preisen verbunden ist. Hinzu kommt, dass bereits vor der erbrachten Leistung ein relativ hoher Geldbetrag nötig wird. Im Preisvergleich haben Sie die Möglichkeit für eine bessere Übersicht nach Zahlungsmodalitäten zu filtern.
Kann ich dafür sorgen, dass mir Ökostrom geliefert wird?
Ja. Durch die Liberalisierung des Strommarktes 1998 besteht für jeden Kunden die Möglichkeit, sich seinen Stromanbieter nach seinen Präferenzen auszuwählen. So ist neben einem günstigeren Strompreis auch das Umweltbewusstsein des Stromerzeugers ein wichtiges Argument für einen Anbieterwechsel. Ein Energieversorger, welcher überwiegend oder sogar ganzheitlich Strom aus regenerativen Energien erzeugt ist für viele attraktiver als die auf Kohle- oder Kernkraftwerke angewiesene Konkurrenz. Ein Wechsel zu einem Anbieter mit einer Stromerzeugung aus 100% regenerativen Energien unterstützt die umweltschonende Energiegewinnung und ist damit auch ein Statement.
Die Qualität solcher Öko-Tarife lässt sich anhand von Zertifikaten bestimmen, die den Anbietern ggf. verliehen wurden. Diese sind die Label von "Grüner Strom" und "ok-Power" sowie die TÜV-, RECS- und LGA-Zertifikate. Im Preisvergleich können Sie die Option "Nur Ökostrom-Tarife" wählen. Somit werden Ihnen nur die Ökostrom-Tarife angezeigt.
Sind alle Abgaben und Steuern enthalten?
Alle Preise, die Sie Ihrer individuellen Ergebnisübersicht entnehmen können, sind inklusive aller zu zahlenden Abgaben und Steuern aufgeführt. Auf den ersten Blick können Sie so sofort erkennen, was Sie in Zukunft zu zahlen haben.
Brauch ich beim Wechsel des Stromanbieters einen neuen Stromzähler?
Nein. Ihr vorhandener Zähler wird nicht ausgetauscht.
Wer liest meinen Stromzähler ab, wenn ich den Stromlieferanten wechsele?
In der Regel liest der Kunde seinen Verbrauch selbst ab und meldet es dem Lieferanten einmal im Jahr. Bei einem Anbieterwechsel sendet Ihnen der neue Versorger eine E-Mail oder Karte zu mit der Bitte, den Zählerstand zum Wechseltermin aufzuschreiben und an den Stromlieferanten zurück zu senden. Immer mehr Anbieter bieten auch die Möglichkeit die Zählerstände online einzugeben.